European Accessibility Act (EAA): Die EU-Richtlinie hinter dem BFSG
EAA und BFSG: Der Zusammenhang
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist Deutschlands Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA). Alle EU-Mitgliedstaaten mussten bis Juni 2025 nationale Gesetze erlassen. Das bedeutet: Ähnliche Regeln gelten in Österreich (BaFG), Frankreich, den Niederlanden und allen anderen EU-Ländern.
Was der EAA regelt
Der EAA definiert Barrierefreiheits-Anforderungen für: Computer und Betriebssysteme, Smartphones und Tablets, E-Commerce-Webseiten, Bankdienstleistungen, E-Books, Fahrkartenautomaten und Selbstbedienungsterminals. Für Webseiten verweist der EAA auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum auf WCAG 2.1 Level AA basiert.
Was sich 2026 und danach ändert
Die EU-Kommission arbeitet an Durchführungsbestimmungen die konkretisieren wie Barrierefreiheit nachgewiesen werden muss. Geplant: Verpflichtende Barrierefreiheitserklärungen für private Anbieter. Harmonisierte Prüfverfahren.
Und möglicherweise: Ausweitung auf B2B und kleinere Unternehmen.
Was Webseitenbetreiber jetzt tun sollten
Nicht auf strengere Regeln warten. Wer jetzt BFSG-konform ist, erfüllt auch kommende EU-Anforderungen. Prüfe deine Webseite, dokumentiere deine Bemühungen und bleibe informiert über Änderungen.
Häufig gestellte Fragen
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