BFSG-Marktaufsicht: Welche Behörden prüfen und wie sie vorgehen
Wer ist zuständig?
Die Marktüberwachung des BFSG liegt bei den Bundesländern. Jedes Bundesland benennt eine zuständige Behörde. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder Landesverbraucherschutzämter.
Für digitale Dienstleistungen kann auch die Bundesnetzagentur zuständig sein.
Wie Prüfungen ablaufen
Die Behörden können anlassbezogen prüfen (z.B. nach einer Beschwerde) oder stichprobenartig. Sie nutzen automatische Scanner und manuelle Tests.
Bei Verstößen folgt zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung. Erst bei wiederholtem Verstoß drohen Bußgelder.
Bußgelder und Sanktionen
Das BFSG sieht Bußgelder bis zu 100.000 EUR vor. In der Praxis werden bei erstmaligen Verstößen meist niedrigere Beträge verhängt. Zusätzlich können Behörden anordnen: Verkaufsverbote für nicht-konforme Produkte, Rückrufmaßnahmen, und öffentliche Warnungen.
Wie du dich vorbereitest
Führe regelmäßige Selbstprüfungen durch und dokumentiere die Ergebnisse. Halte eine Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite bereit. Und: Reagiere schnell auf Nutzer-Beschwerden über Barrieren – die Behörden bewerten auch deine Reaktionsbereitschaft.
Häufig gestellte Fragen
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