BFSG für Vereine und NGOs: Was gemeinnützige Organisationen beachten müssen
Gilt das BFSG auch für Vereine?
Das BFSG richtet sich primär an Unternehmen die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Vereine die keine wirtschaftlichen Dienstleistungen erbringen, sind formal nicht betroffen. Aber: Vereine mit Online-Shops (Merchandising, Tickets), Mitglieder-Portalen oder kostenpflichtigen Angeboten fallen unter das Gesetz.
Außerdem gilt unabhängig vom BFSG die EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen.
Warum Barrierefreiheit für Vereine trotzdem wichtig ist
Gerade Vereine die sich für Inklusion, Soziales oder Gemeinwohl einsetzen, sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Eine nicht barrierefreie Webseite widerspricht dem Vereinszweck und schließt potenzielle Mitglieder aus. Außerdem fordern viele Fördergeber (Aktion Mensch, Stiftungen) inzwischen Barrierefreiheit als Voraussetzung.
Häufige Fehler auf Vereins-Webseiten
Veranstaltungskalender nur als Bild-Poster, Newsletter-Anmeldeformulare ohne Labels, ehrenamtliche Webmaster die keine Barrierefreiheits-Kenntnisse haben, eingebettete Social-Media-Feeds ohne Textalternative, und Satzung/Protokolle als nicht-barrierefreie PDFs.
Praktische Tipps für ehrenamtliche Webmaster
Nutze einen kostenlosen BFSG-Scanner um den Status zu prüfen. Verwende barrierefreie WordPress-Themes (z.B. 'Flavor' oder 'flavor' von WordPress.org).
Füge Alt-Texte zu allen Bildern hinzu. Stelle sicher dass die Farbkontraste ausreichen. Und: Frage Mitglieder mit Behinderungen nach Feedback zur Webseite.
Häufig gestellte Fragen
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