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BFSG für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen: Buchungsseiten barrierefrei machen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Warum Hotellerie besonders betroffen ist

Hotels bieten fast immer digitale Dienstleistungen an: Online-Buchung, Zimmerauswahl, Zahlungsabwicklung, Veranstaltungskalender. All das muss nach BFSG barrierefrei sein. Dazu kommt: Die Hotellerie hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an älteren Gästen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – Barrierefreiheit ist hier nicht nur Pflicht, sondern Marktchance.

Buchungsstrecken prüfen

Der gesamte Buchungsprozess muss barrierefrei sein: Datumswahl, Zimmerauswahl, Gästedaten-Eingabe, Zahlungsseite und Bestätigung. Besonders Kalender-Widgets und Zimmervergleiche mit Bildergalerien sind oft nicht tastaturbedienbar.

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Drittanbieter-Buchungssysteme

Viele Hotels nutzen Booking.com-Widgets, HotelRunner oder eigene PMS-Systeme. Die Verantwortung für eingebettete Widgets liegt beim Webseitenbetreiber – also bei dir. Frage beim Anbieter nach einer Barrierefreiheits-Erklärung (VPAT).

Zimmerfotos und virtuelle Touren

Jedes Zimmerfoto braucht einen beschreibenden Alt-Text. Nicht nur 'Zimmer 5' sondern 'Doppelzimmer mit Bergblick, King-Size-Bett und Balkon, 32m²'. Bei 360°-Touren: Biete Textbeschreibungen als Alternative an.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG auch für Ferienwohnungen auf AirBnB?
Für dein AirBnB-Profil ist AirBnB verantwortlich. Aber wenn du eine eigene Buchungs-Webseite betreibst, musst du diese selbst BFSG-konform machen.

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