BFSG für Steuerberater: Mandantenportal und Online-Services prüfen
Digitale Steuerberatung und BFSG
Immer mehr Kanzleien bieten digitale Services: DATEV Unternehmen Online, Dokumenten-Upload-Portale, Online-Terminbuchung und digitale Belegerfassung. Diese digitalen Dienstleistungen fallen unter das BFSG. Besonders Mandantenportale müssen barrierefrei sein.
Was auf Kanzlei-Webseiten oft schiefgeht
Formulare für Mandatsanfragen ohne korrekte Labels, DATEV-Export-Anleitungen als nicht barrierefreie PDFs, Kontaktdaten nur in der Kopfzeile (schwer für Screenreader auffindbar), Team-Fotos ohne Alt-Texte, und zu geringe Kontraste bei seriös-grauen Farbschemata.
Quick-Fix-Liste für Steuerkanzleien
Kontraste prüfen und anpassen (das typische Grau-auf-Weiß reicht oft nicht). Alle Formulare mit HTML-Labels versehen. Team-Fotos mit Alt-Texten ergänzen.
PDFs barrierefrei erstellen oder HTML-Alternativen bieten. Mandantenportal beim Anbieter auf Barrierefreiheit prüfen lassen.
Häufig gestellte Fragen
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