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BFSG für Ärzte und Praxen: Muss meine Praxis-Webseite barrierefrei sein?

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Gilt das BFSG für Arztpraxen?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen die digitale Dienstleistungen anbieten. Sobald eine Arztpraxis Online-Terminbuchung, ein Patientenportal oder digitale Rezeptbestellung anbietet, fallen diese Dienste unter das Gesetz. Rein informative Webseiten ohne interaktive Elemente sind weniger streng reguliert, aber auch hier gelten grundlegende Barrierefreiheits-Standards nach den WCAG-Richtlinien.

Besonders heikel: Praxen die über Doctolib, Jameda oder eigene Systeme Termine anbieten, müssen sicherstellen dass der gesamte Buchungsprozess barrierefrei ist.

Die häufigsten Probleme auf Praxis-Webseiten

Kontrastprobleme bei Farbschemata (helles Blau auf Weiß ist ein Klassiker im Medizinbereich), fehlende Alt-Texte bei Team-Fotos und Praxisbildern, nicht per Tastatur bedienbare Terminkalender-Widgets, PDFs die nicht barrierefrei sind (Hygiene-Infos, Anamnesebögen), und Formulare ohne korrekte Labels. Besonders problematisch sind eingebettete Drittanbieter-Widgets für Terminbuchung – diese liegen oft außerhalb der Kontrolle der Praxis.

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Was Praxen jetzt tun sollten

Erstens: Webseite mit einem BFSG-Scanner prüfen lassen und die größten Baustellen identifizieren. Zweitens: Alt-Texte für alle Bilder ergänzen, Kontraste korrigieren, Formulare mit Labels versehen. Drittens: Bei Drittanbieter-Widgets (Terminbuchung, Chat) beim Anbieter nach Barrierefreiheit fragen.

Viertens: PDFs in barrierefreier Version erstellen oder HTML-Alternativen anbieten. Die meisten Fixes sind technisch einfach – sie müssen nur gemacht werden.

Sonderfall: Telemedizin und E-Rezept

Telemedizin-Plattformen und E-Rezept-Dienste fallen eindeutig unter das BFSG. Hier gelten strenge Anforderungen: Videokonferenz-Tools müssen Untertitel unterstützen, E-Rezept-Formulare müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein, und Patienteninformationen müssen in leicht verständlicher Sprache verfügbar sein.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Einzelpraxis betroffen?
Wenn du weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. EUR Umsatz hast, giltst du als Kleinstunternehmen und bist teilweise ausgenommen. Aber: Grundlegende Standards (Kontraste, Alt-Texte) solltest du trotzdem einhalten – auch um Abmahnrisiken zu minimieren.
Was kostet eine barrierefreie Praxis-Webseite?
Die meisten Fixes kosten wenig bis nichts. Alt-Texte, Kontrast-Korrekturen und Label-Ergänzungen kann jeder Webdesigner in wenigen Stunden umsetzen. Ein BFSG-Check bei bf-check.de kostet 0 EUR (Basis) oder 19 EUR (voller Report).
Muss auch mein Online-Terminkalender barrierefrei sein?
Ja, wenn er Teil deines digitalen Angebots ist. Frage bei deinem Anbieter (Doctolib, Samedi etc.) nach einem VPAT oder einer Barrierefreiheits-Erklärung.

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