BFSG für Ärzte und Praxen: Muss meine Praxis-Webseite barrierefrei sein?
Gilt das BFSG für Arztpraxen?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen die digitale Dienstleistungen anbieten. Sobald eine Arztpraxis Online-Terminbuchung, ein Patientenportal oder digitale Rezeptbestellung anbietet, fallen diese Dienste unter das Gesetz. Rein informative Webseiten ohne interaktive Elemente sind weniger streng reguliert, aber auch hier gelten grundlegende Barrierefreiheits-Standards nach den WCAG-Richtlinien.
Besonders heikel: Praxen die über Doctolib, Jameda oder eigene Systeme Termine anbieten, müssen sicherstellen dass der gesamte Buchungsprozess barrierefrei ist.
Die häufigsten Probleme auf Praxis-Webseiten
Kontrastprobleme bei Farbschemata (helles Blau auf Weiß ist ein Klassiker im Medizinbereich), fehlende Alt-Texte bei Team-Fotos und Praxisbildern, nicht per Tastatur bedienbare Terminkalender-Widgets, PDFs die nicht barrierefrei sind (Hygiene-Infos, Anamnesebögen), und Formulare ohne korrekte Labels. Besonders problematisch sind eingebettete Drittanbieter-Widgets für Terminbuchung – diese liegen oft außerhalb der Kontrolle der Praxis.
Was Praxen jetzt tun sollten
Erstens: Webseite mit einem BFSG-Scanner prüfen lassen und die größten Baustellen identifizieren. Zweitens: Alt-Texte für alle Bilder ergänzen, Kontraste korrigieren, Formulare mit Labels versehen. Drittens: Bei Drittanbieter-Widgets (Terminbuchung, Chat) beim Anbieter nach Barrierefreiheit fragen.
Viertens: PDFs in barrierefreier Version erstellen oder HTML-Alternativen anbieten. Die meisten Fixes sind technisch einfach – sie müssen nur gemacht werden.
Sonderfall: Telemedizin und E-Rezept
Telemedizin-Plattformen und E-Rezept-Dienste fallen eindeutig unter das BFSG. Hier gelten strenge Anforderungen: Videokonferenz-Tools müssen Untertitel unterstützen, E-Rezept-Formulare müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein, und Patienteninformationen müssen in leicht verständlicher Sprache verfügbar sein.
Häufig gestellte Fragen
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