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BFSG für Kanzleien: Barrierefreiheit auf der Anwalts-Webseite

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Warum gerade Kanzleien BFSG-konform sein sollten

Rechtsanwälte die andere wegen BFSG-Verstößen abmahnen, sollten selbst konform sein. Abgesehen von der Ironie: Kanzlei-Webseiten bieten zunehmend digitale Dienste an – Online-Mandatsanfragen, Dokumenten-Upload-Portale, Terminbuchung, und Rechtskosten-Rechner. All das fällt unter das BFSG.

Typische Schwachstellen auf Kanzlei-Webseiten

Juristische Texte in kleiner Schrift mit geringem Kontrast, Kontaktformulare ohne Label-Zuordnung, PDF-Downloads (Vollmachten, Mandatsvereinbarungen) die nicht barrierefrei sind, fehlende Sprach-Deklaration bei mehrsprachigen Seiten, und Anwalts-Portraits ohne Alt-Texte.

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Was Kanzleien sofort tun können

Alle PDFs barrierefrei machen oder HTML-Alternativen anbieten. Kontaktformulare mit korrekten Labels versehen. Kontraste prüfen und korrigieren.

Team-Fotos mit beschreibenden Alt-Texten versehen. Und den eigenen Mandatsanfrage-Prozess einmal nur mit Tastatur durchspielen.

BFSG als Geschäftsfeld für Kanzleien

Das BFSG eröffnet ein neues Beratungsfeld: Mandanten zu Barrierefreiheits-Compliance beraten, Barrierefreiheits-Erklärungen erstellen, und bei Abmahnungen verteidigen. Wer das Thema früh besetzt, positioniert sich als Spezialist.

Häufig gestellte Fragen

Können Kanzleien selbst abgemahnt werden?
Ja. Das BFSG gilt für alle Anbieter digitaler Dienstleistungen – auch für Rechtsanwälte. Eine Kanzlei mit Online-Mandatsanfrage ist genauso betroffen wie ein Online-Shop.
Welche PDFs müssen barrierefrei sein?
Alle PDFs die auf der Webseite zum Download angeboten werden. Besonders wichtig: Mandatsvereinbarungen, Vollmachten und Informationsblatter.

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