BFSG für Kanzleien: Barrierefreiheit auf der Anwalts-Webseite
Warum gerade Kanzleien BFSG-konform sein sollten
Rechtsanwälte die andere wegen BFSG-Verstößen abmahnen, sollten selbst konform sein. Abgesehen von der Ironie: Kanzlei-Webseiten bieten zunehmend digitale Dienste an – Online-Mandatsanfragen, Dokumenten-Upload-Portale, Terminbuchung, und Rechtskosten-Rechner. All das fällt unter das BFSG.
Typische Schwachstellen auf Kanzlei-Webseiten
Juristische Texte in kleiner Schrift mit geringem Kontrast, Kontaktformulare ohne Label-Zuordnung, PDF-Downloads (Vollmachten, Mandatsvereinbarungen) die nicht barrierefrei sind, fehlende Sprach-Deklaration bei mehrsprachigen Seiten, und Anwalts-Portraits ohne Alt-Texte.
Was Kanzleien sofort tun können
Alle PDFs barrierefrei machen oder HTML-Alternativen anbieten. Kontaktformulare mit korrekten Labels versehen. Kontraste prüfen und korrigieren.
Team-Fotos mit beschreibenden Alt-Texten versehen. Und den eigenen Mandatsanfrage-Prozess einmal nur mit Tastatur durchspielen.
BFSG als Geschäftsfeld für Kanzleien
Das BFSG eröffnet ein neues Beratungsfeld: Mandanten zu Barrierefreiheits-Compliance beraten, Barrierefreiheits-Erklärungen erstellen, und bei Abmahnungen verteidigen. Wer das Thema früh besetzt, positioniert sich als Spezialist.
Häufig gestellte Fragen
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