BFSG für Immobilienmakler: Expose-Portale und Webseiten barrierefrei machen
Warum Makler-Webseiten betroffen sind
Immobilienmakler bieten digitale Dienstleistungen an: Online-Exposés, virtuelle Rundgänge, Kontaktformulare für Besichtigungsanfragen und Finanzierungsrechner. All diese Funktionen müssen nach BFSG barrierefrei sein. Besonders virtuelle 3D-Rundgänge und eingebettete Karten sind häufige Problemstellen.
Die größten Fehler auf Immobilien-Webseiten
Objektfotos ohne Alt-Texte (Screenreader können die Wohnung nicht beschreiben), eingebettete PDF-Exposés ohne Textalternative, Bildergalerien die nur per Maus bedienbar sind, Grundrisse nur als Bild ohne Textbeschreibung, und Kontaktformulare mit Pflichtfeldern die nicht als solche markiert sind.
Barrierefreie Exposés erstellen
Objektbeschreibungen als HTML-Text auf der Seite statt nur als PDF. Fotos mit aussagekräftigen Alt-Texten (nicht nur 'Wohnung' sondern 'Helles Wohnzimmer mit Parkettboden und Südbalkon, ca. 28m²').
Grundrisse mit einer Textbeschreibung ergänzen. Und bei virtuellen Rundgängen: Alternative Bildbeschreibungen für jeden Raum anbieten.
Drittanbieter-Portale: ImmoScout, Immowelt & Co.
Wenn du deine Objekte auf ImmoScout24 oder Immowelt einstellst, ist der Portal-Betreiber für die Plattform-Barrierefreiheit verantwortlich. Aber: Deine eigene Makler-Webseite musst du selbst konform machen.
Häufig gestellte Fragen
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