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BFSG für Immobilienmakler: Expose-Portale und Webseiten barrierefrei machen

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Warum Makler-Webseiten betroffen sind

Immobilienmakler bieten digitale Dienstleistungen an: Online-Exposés, virtuelle Rundgänge, Kontaktformulare für Besichtigungsanfragen und Finanzierungsrechner. All diese Funktionen müssen nach BFSG barrierefrei sein. Besonders virtuelle 3D-Rundgänge und eingebettete Karten sind häufige Problemstellen.

Die größten Fehler auf Immobilien-Webseiten

Objektfotos ohne Alt-Texte (Screenreader können die Wohnung nicht beschreiben), eingebettete PDF-Exposés ohne Textalternative, Bildergalerien die nur per Maus bedienbar sind, Grundrisse nur als Bild ohne Textbeschreibung, und Kontaktformulare mit Pflichtfeldern die nicht als solche markiert sind.

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Barrierefreie Exposés erstellen

Objektbeschreibungen als HTML-Text auf der Seite statt nur als PDF. Fotos mit aussagekräftigen Alt-Texten (nicht nur 'Wohnung' sondern 'Helles Wohnzimmer mit Parkettboden und Südbalkon, ca. 28m²').

Grundrisse mit einer Textbeschreibung ergänzen. Und bei virtuellen Rundgängen: Alternative Bildbeschreibungen für jeden Raum anbieten.

Drittanbieter-Portale: ImmoScout, Immowelt & Co.

Wenn du deine Objekte auf ImmoScout24 oder Immowelt einstellst, ist der Portal-Betreiber für die Plattform-Barrierefreiheit verantwortlich. Aber: Deine eigene Makler-Webseite musst du selbst konform machen.

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Objektfoto einen Alt-Text haben?
Ja. Jedes Bild das Information vermittelt braucht einen beschreibenden Alt-Text. Bei Dekobildern reicht alt=''.
Was ist mit 360°-Rundgängen?
Virtuelle Rundgänge sind schwer vollständig barrierefrei zu machen. Biete eine textliche Raumbeschreibung als Alternative an.

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