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BFSG für Handwerker: Brauche ich eine barrierefreie Webseite?

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

BFSG und Handwerk: Wer ist betroffen?

Viele Handwerksbetriebe denken, das BFSG betrifft nur große Online-Shops. Aber: Sobald du digitale Dienstleistungen anbietest – also Online-Terminbuchung, Konfiguratoren, oder einen Webshop für Ersatzteile – greift das Gesetz. Ein Klempner mit reiner Visitenkarten-Webseite ist deutlich weniger betroffen als ein Tischler mit Online-Möbelkonfigurator.

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme

Gute Nachricht für kleine Betriebe: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind als Kleinstunternehmen teilweise vom BFSG ausgenommen. Aber Vorsicht: Diese Ausnahme schützt nicht vor Abmahnungen wegen allgemeiner Diskriminierung.

Grundlegende Barrierefreiheit (Kontraste, Alt-Texte) sollte jeder Handwerker umsetzen.

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Was auf Handwerker-Webseiten oft schiefgeht

Kontaktformulare ohne Labels (nur Platzhalter-Text), Vorher-Nachher-Galerien ohne Alt-Texte, eingebettete Google Maps ohne Textalternative, Telefonnummern nur als Bild, und dunkle Schrift auf dunklem Holz-Hintergrund. Die gute Nachricht: Diese Fehler sind alle in unter einer Stunde behoben.

Kostenloser Erstcheck: Lohnt sich das?

Auf jeden Fall. Ein kostenloser BFSG-Scan bei bf-check.de dauert 30 Sekunden und zeigt dir sofort ob deine Webseite die wichtigsten Kriterien erfüllt. Wenn ja: Alles gut.

Wenn nein: Du weißt genau was zu tun ist, bevor sich ein Abmahn-Anwalt meldet.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe nur eine kleine Webseite mit Kontaktdaten. Muss die barrierefrei sein?
Eine reine Visitenkarten-Seite hat ein geringes Risiko. Trotzdem solltest du Grundlagen einhalten: korrekter Kontrast, Alt-Texte bei Bildern, lang-Attribut gesetzt. Das kostet 10 Minuten und schützt dich.
Mein Sohn hat die Webseite gebaut. Reicht das?
Vielleicht. Lass es prüfen – ein Scan bei bf-check.de ist kostenlos und zeigt in 30 Sekunden ob die Basics stimmen.

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