BFSG für Handwerker: Brauche ich eine barrierefreie Webseite?
BFSG und Handwerk: Wer ist betroffen?
Viele Handwerksbetriebe denken, das BFSG betrifft nur große Online-Shops. Aber: Sobald du digitale Dienstleistungen anbietest – also Online-Terminbuchung, Konfiguratoren, oder einen Webshop für Ersatzteile – greift das Gesetz. Ein Klempner mit reiner Visitenkarten-Webseite ist deutlich weniger betroffen als ein Tischler mit Online-Möbelkonfigurator.
Die Kleinstunternehmer-Ausnahme
Gute Nachricht für kleine Betriebe: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind als Kleinstunternehmen teilweise vom BFSG ausgenommen. Aber Vorsicht: Diese Ausnahme schützt nicht vor Abmahnungen wegen allgemeiner Diskriminierung.
Grundlegende Barrierefreiheit (Kontraste, Alt-Texte) sollte jeder Handwerker umsetzen.
Was auf Handwerker-Webseiten oft schiefgeht
Kontaktformulare ohne Labels (nur Platzhalter-Text), Vorher-Nachher-Galerien ohne Alt-Texte, eingebettete Google Maps ohne Textalternative, Telefonnummern nur als Bild, und dunkle Schrift auf dunklem Holz-Hintergrund. Die gute Nachricht: Diese Fehler sind alle in unter einer Stunde behoben.
Kostenloser Erstcheck: Lohnt sich das?
Auf jeden Fall. Ein kostenloser BFSG-Scan bei bf-check.de dauert 30 Sekunden und zeigt dir sofort ob deine Webseite die wichtigsten Kriterien erfüllt. Wenn ja: Alles gut.
Wenn nein: Du weißt genau was zu tun ist, bevor sich ein Abmahn-Anwalt meldet.
Häufig gestellte Fragen
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