Recht

BFSG-Ausnahmen: Wer ist wirklich vom Gesetz befreit?

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme im Detail

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind von den meisten BFSG-Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Aber: Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Ein Solo-Selbständiger mit 3 Mio. EUR Umsatz ist NICHT ausgenommen. Und: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

B2B vs. B2C: Wann greift das BFSG nicht?

Das BFSG schützt Verbraucher – also B2C. Reine B2B-Angebote (z.B. ein Großhandels-Portal nur für registrierte Händler) sind formal nicht betroffen.

Aber: Wenn deine Webseite sowohl B2B als auch B2C bedient, gilt das BFSG für den B2C-Teil. Und: Die EU-Richtlinie könnte in Zukunft auf B2B ausgeweitet werden.

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Unverhältnismäßige Belastung als Ausnahme

Das BFSG erlaubt Ausnahmen wenn die Umsetzung eine 'unverhältnismäßige Belastung' darstellt. Aber: Diese Ausnahme ist eng gefasst. Du musst nachweisen dass die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen.

Und du musst trotzdem die Maßnahmen umsetzen die verhältnismäßig sind.

Bestandsschutz und Übergangsfristen

Für Dienstleistungsverträge die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist. Diese Verträge müssen spätestens ab dem 28.

Juni 2030 BFSG-konform sein. Aber: Neue Verträge und Änderungen an bestehenden Diensten müssen sofort konform sein.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin Freelancer mit einer Ein-Mann-Firma. Bin ich ausgenommen?
Wenn du unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. EUR Umsatz hast: Ja, für die meisten BFSG-Pflichten. Aber grundlegende Barrierefreiheit ist trotzdem empfehlenswert.
Mein Shop verkauft nur an Firmen. Gilt das BFSG?
Wenn du ausschließlich B2B verkaufst und keine Verbraucher bedienst: Nein. Aber wenn auch ein einziger Privatkunde bestellen kann, gilt es.

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