BFSG für Gastronomie: Muss meine Restaurant-Webseite barrierefrei sein?
Wann gilt das BFSG für Restaurants?
Das BFSG greift sobald ein Restaurant digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietet. Dazu gehören: Online-Bestellsysteme (Lieferando-Alternative auf eigener Webseite), digitale Reservierungssysteme, Online-Speisekarten mit Bestellfunktion und Gutschein-Shops. Eine rein informative Webseite mit Adresse und Öffnungszeiten ist weniger kritisch, sollte aber trotzdem grundlegende Standards erfüllen.
Typische Barrierefreiheits-Probleme in der Gastronomie
Speisekarten als Bild-PDF (nicht von Screenreadern lesbar), zu kleine Schrift auf mobilen Geräten, Bestell-Buttons ohne ausreichenden Kontrast, Allergen-Informationen nur als Tooltip (nicht tastaturzugänglich), fehlende Sprach-Deklaration bei mehrsprachigen Karten, und Reservierungsformulare ohne Labels.
Quick Wins für Gastronomen
Speisekarte als HTML statt als PDF-Bild anbieten. Allergen-Informationen direkt im Text statt in Hover-Tooltips. Reservierungsformular mit korrekten Labels versehen.
Kontraste prüfen (besonders bei dunklen Restaurant-Themes). Und: den Bestellprozess einmal komplett nur mit der Tastatur durchgehen – funktioniert das ohne Maus?.
Lieferdienste und Bestell-Plattformen
Wenn du über Lieferando, Wolt oder eigene Apps bestellbar bist, liegt die Barrierefreiheits-Verantwortung bei der Plattform. Aber: Deine eigene Webseite mit eigenem Bestellsystem muss selbst BFSG-konform sein. Prüfe auch eingebettete Widgets von Drittanbietern.
Häufig gestellte Fragen
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