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BFSG für Gastronomie: Muss meine Restaurant-Webseite barrierefrei sein?

Von Joshua Kantner · April 2026 · bf-check.de

Wann gilt das BFSG für Restaurants?

Das BFSG greift sobald ein Restaurant digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietet. Dazu gehören: Online-Bestellsysteme (Lieferando-Alternative auf eigener Webseite), digitale Reservierungssysteme, Online-Speisekarten mit Bestellfunktion und Gutschein-Shops. Eine rein informative Webseite mit Adresse und Öffnungszeiten ist weniger kritisch, sollte aber trotzdem grundlegende Standards erfüllen.

Typische Barrierefreiheits-Probleme in der Gastronomie

Speisekarten als Bild-PDF (nicht von Screenreadern lesbar), zu kleine Schrift auf mobilen Geräten, Bestell-Buttons ohne ausreichenden Kontrast, Allergen-Informationen nur als Tooltip (nicht tastaturzugänglich), fehlende Sprach-Deklaration bei mehrsprachigen Karten, und Reservierungsformulare ohne Labels.

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Speisekarte als HTML statt als PDF-Bild anbieten. Allergen-Informationen direkt im Text statt in Hover-Tooltips. Reservierungsformular mit korrekten Labels versehen.

Kontraste prüfen (besonders bei dunklen Restaurant-Themes). Und: den Bestellprozess einmal komplett nur mit der Tastatur durchgehen – funktioniert das ohne Maus?.

Lieferdienste und Bestell-Plattformen

Wenn du über Lieferando, Wolt oder eigene Apps bestellbar bist, liegt die Barrierefreiheits-Verantwortung bei der Plattform. Aber: Deine eigene Webseite mit eigenem Bestellsystem muss selbst BFSG-konform sein. Prüfe auch eingebettete Widgets von Drittanbietern.

Häufig gestellte Fragen

Muss meine digitale Speisekarte barrierefrei sein?
Wenn sie auf deiner Webseite verfügbar ist und eine Bestellfunktion hat: Ja. Reine PDF-Speisekarten sollten als barrierefreies PDF oder besser als HTML-Seite angeboten werden.
Was ist mit QR-Code-Speisekarten?
QR-Codes selbst sind kein Problem, aber die Zielseite muss barrierefrei sein. Wenn der QR-Code auf ein Bild-PDF verweist, ist das nicht BFSG-konform.

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