BFSG-Abmahnung erhalten: Was tun? Erste Schritte und Reaktionsmöglichkeiten
Ruhe bewahren und Frist notieren
Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil. Du hast Zeit zu reagieren. Wichtig: Notiere die genannte Frist (meist 2-4 Wochen) und überschreite sie nicht ohne anwaltliche Beratung.
Unterschreibe NICHTS sofort – besonders keine vorabgeänderte Unterlassungserklärung.
Prüfe die Berechtigung
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Prüfe: Ist die abmahnende Stelle berechtigt (Verbraucherverband, Wettbewerber, Behindertenverband)? Sind die genannten Verstöße konkret und nachvollziehbar? Bist du überhaupt BFSG-pflichtig (Kleinstunternehmer-Ausnahme)?.
Anwalt einschalten
Bei einer formalen Abmahnung: Schalte einen Anwalt ein der sich mit Wettbewerbsrecht und/oder Barrierefreiheitsrecht auskennt. Die Kosten (500-1.500 EUR für eine Erstberatung) sind in der Regel niedriger als eine unbedachte Unterlassungserklärung.
Verstöße parallel beheben
Unabhängig von der rechtlichen Reaktion: Behebe die genannten Barrierefreiheits-Mängel sofort. Das zeigt guten Willen und kann bei Verhandlungen helfen. Nutze einen BFSG-Scanner um den aktuellen Stand zu dokumentieren und als Vorher-Nachher-Nachweis.
Häufig gestellte Fragen
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